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120 Zentimeter Fußwegbreite - zugunsten Bauzaun đŸ˜„

  • Autorenbild: Pro Purkersdorf
    Pro Purkersdorf
  • 26. Aug. 2020
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Nov. 2020

Wenn ein BautrĂ€ger reichlich öffentlichen Fußweg brauchen will, mĂŒssen FußgĂ€ngerInnen eben schauen, wo sie bleiben!



Wie allseits bekannt, ist in Purkersdorf zur Zeit Baustopp verfĂŒgt! Ebenso bekannt ist natĂŒrlich, dass da und dort dennoch auf Teufel komm raus mit Verve gebaut wird. Denn wer vor dem Baustopp ein Projekt eingereicht hat, ist vom Baustopp keineswegs betroffen, wie unlĂ€ngst in Purkersdorf erklĂ€rt wurde! Betroffen sind dafĂŒr allerdings die PurkersdorferInnen nicht selten von der BaudurchfĂŒhrung! JĂŒngstes Beispiel: In der Wiener Straße 55 sind nach Abbrucharbeiten eines Gewerbebetriebes Aufschließungsarbeiten fĂŒr ein Wohnprojekt in vollem Gang, wofĂŒr zuletzt die FlĂ€chenwidmung unauffĂ€llig geĂ€ndert worden sein mĂŒsste! Projektant dĂŒrfte nach Aushang an einem Bauzaun höchste Purkersdorfer Prominenz (Rechberger Immoblien) sein, - zur Zeit ist eine Firma „Die Wohnraum Sanierer + Installateure GmbH“ am Schaffen.

MĂŒtter mit KinderwĂ€gen und einem Kind an der Hand mĂŒssen halt schauen, wo sie bleiben.

Leider fand man nun mit dem vorliegenden Bauplatz keineswegs das Auslangen, weshalb am nördlichen Rand der Liegenschaft der stark begangene öffentliche Fußweg zum Bahnhof Purkersdorf Sanatorium ĂŒber ein gutes StĂŒck mit BauzĂ€unen drastisch eingeengt wurde! Der umgehenden Forderung aus der Bevölkerung, der Fußweg möge uneingeschrĂ€nkt benutzt werden können, erteilte allerdings die Bauverwaltung der Stadtgemeinde eine ebenso umgehende Absage: Die Benutzung des Fußweges sei beantragt und nach§ 90 STVO bestens bewilligt – und zwar gleich bis Ende des Kalenderjahres! FĂŒr FußgĂ€nger mĂŒsse ohnehin „eine Mindestbreite von 1,2 Metern frei bleiben“. Und dies – so das Bauamt – sei „ausreichend, weil es sich nur um einen Gehweg und keinen Geh/Radweg handelt“ (!)  § 90 STVO regelt „das Arbeiten auf oder neben der Straße“ und zielt auf die „Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und FlĂŒssigkeit des Verkehrs ab“ – somit auf den Straßenverkehr! Ob fĂŒr eine Inanspruchnahme eines bloß öffentlichen Fußweges (!) der § 90 STVO die entsprechende Rechtsvorschrift darstellt, mag  noch zweifelhaft sein! Unzweifelhaft aber ist die erteilte Bewilligung wieder einmal eine RĂŒcksichtslosigkeit zu Lasten der FußgĂ€ngerInnen!

Dazu liegt völlig im Dunkeln, ob die Purkersdorfer Bauverwaltung vor der Bewilligung ĂŒberprĂŒft hat, ob die Beanspruchung des öffentlichen Weges ĂŒberhaupt nötig ist,– anzunehmen ist dies aber keineswegs! Denn zweifellos hĂ€tte man den Bauzaun problemlos auf dem Bauplatz selbst errichten können, so wie dies zu erwarten wĂ€re und unschwer im Vorbeigehen feststellen kann. Platz wĂ€re dort völlig genug! Offensichtlich dĂŒrfte nur irgendeine Annehmlichkeit fĂŒr die Baufirma bei Arbeiten an der Böschung des Bauplatzes Ursache dafĂŒr sein,  dass fĂŒr FußgĂ€ngerInnen gerade einmal ein 120 Zentimeter-Steig ausreichen soll! Im Falle fußlĂ€ufigen Begegnungsverkehrs auf dem nunmehrigen Steiglein mĂŒssen sich die Betroffenen nun irgendwie einigen, wer jeweils auf die Böschung zum Wienfluss und in die dort ĂŒppigen Brennesselstauden ausweichen muss! ( Das Problem dĂŒrfte sich ĂŒbrigens demnĂ€chst auf noch grĂ¶ĂŸere LĂ€nge erstrecken, denn – im Falle von vielleicht doch noch wahr genommener Kontrolle durch die Stadtgemeinde – wird man feststellen mĂŒssen, dass bisher keineswegs der gesamte Bauplatz eingezĂ€unt ist, wie dies gesetzlich vorgesehen wĂ€re.) Auch sonstige Kontrolle der Stadtgemeinde wĂ€re vor Ort dringend geboten: An beiden Seiten des Fußweges wuchert ĂŒppiges Unkraut, großteils Brennessel, zudem wird die Böschung zur Wien auch nirgendwo gepflegt!

Jedenfalls entsteht einmal mehr der sichere Eindruck, dass in Purkersdorf grundsĂ€tzlich und ĂŒberall nicht die Interessen der BĂŒrgerInnen, sondern jene von Immobilienfirmen und BautrĂ€gern allen voran maßgeblich sind! Und offenbar hat man in Purkersdorfs Gemeindepolitik und Verwaltung nach wie vor nicht verstanden, wie groß der Unmut in der Bevölkerung ĂŒber dieses Faktum ist!

Unsere Meinung ist: es darf nur der eigene Bauplatz fĂŒr alles Drum & Dran verwendet werden.




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