Josef Baum hat das Schiedsgericht angerufen, um seinen Ausschluss aus dem Verein „Liste Baum sozialökologische Plattform – LIB“ zu beeinspruchen.
Das Schiedsgericht fand am 17. Februar 2020 statt.
Ergebnis des Schiedsgerichts: Die Anschuldigungen an Josef Baum gelten als erwiesen. Das
Schiedsgericht bestätigt die statutenkonforme und endgültige Rechtmäßigkeit des Ausschlusses.
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Die Vertretung von Josef Baum hat Karin Woduschek übernommen, der Verein Liste Baum wird von
Ulrike Kühnel vertreten, die beiden haben sich auf Gabriele Scholz als drittes ordentliches Mitglied
des Schiedsgerichts geeinigt.
Baum wurde von dem Termin rechtzeitig durch Woduschek in Kenntnis gesetzt und zur Sitzung
eingeladen, nahm aber nicht persönlich teil.
Scholz führt den Vorsitz in diesem Schiedsgericht.
Scholz führt zu Beginn der Schiedsgerichtssitzung an, dass die Einberufung des Schiedsgerichts von
Josef Baum die Anerkennung der Beschlüsse der ao. Generalversammlung vom 2. Jänner 2020
voraussetzt. Folglich hat Baum durch die Einberufung dieses Schiedsgerichts seinen Ausschluss,
gegen den er beruft, implizit anerkannt.
Kühnel führt folgende Delikte an, die der Grund für den Ausschluss Baums aus dem Verein Liste
Baum waren:
1.
Beschluss des Vorstands gebrochen und damit Abkommen zu gemeinsamer Wahlplattform
mit den „Grünen“ ausgehebelt. Es wurde von Seiten Baums kein Versuch unternommen,
einen neuen Beschluss herbeizuführen bzw. den Vorstand der Liste Baum einzuberufen.
2.
Selbstermächtigung zum Zustellungsbevollmächtigten der LIB und Einreichung eines neuen
Wahlvorschlags zur Verhinderung einer eigenen LIB -Kandidatur.
3.
Baum hat das Formular „F6/III. „Bezeichnung des/der zustellungsbevollmächtigten
Vertreter/in und des/der StellvertreterIn“ für die Einreichung des Wahlvorschlags von der
Zustellungsbevollmächtigten Gabriele Scholz unterschrieben abgeholt und die anderen sechs
Personen im Glauben belassen, dass er den „Wahlvorschlag Liste Baum und Grüne Status 16-
12 11h“ einreicht.
Tatsächlich hat Josef Baum eine andere Kandidat/innenliste erstellt und gestützt auf 40
Unterstützungserklärungen bei der Gemeinde abgegeben.
4.
Errichtung und Einreichung eines eigenen Wahlvorschlags unter dem Titel "Liste Baum und
Grüne":
- Täuschung von Kandidat/innen, denen nicht bewusst war bzw. ist, auf einer von Baum
eingereichten, neuen Liste zu stehen (einige namentlich bekannt).
- arglistige Verhinderung der Kandidatur von 6 LIB-Vorstandsmitgliedern - Beraubung des
passiven Wahlrechts durch eigenmächtiges Streichen vom Wahlvorschlag.
- politischer und finanzieller Schaden durch Entgang von Schulungsgeldern und
Interessentenbeiträgen sowie Abführung der Gemeinderatsbezüge laut Statut.
5.
Baum hat auch nachträglich öffentlich die Entscheidung seines Ausschlusses als illegitim
dargestellt und der LIB das Verschwinden von Geld unterstellt. Er hat weiterhin die
Ressourcen der „Liste Baum-sozialökologische Plattform – LIB“, wie den Namen und das
Logo, für sein Politmarketing verwendet, obwohl er am 19.01.20 schriftlich aufgefordert
wurde, die wahrheitswidrigen Aussagen sofort zu unterlassen und die weitere Verbreitung
von vereinsschädigenden und falschen Darstellungen zu unterlassen. In einem Einschreiben
wurde ihm wie folgt mitgeteilt: Das Logo, der Begriff "Purkersdorfer Informationen", die
Kurzbezeichnung LIB, der Vereinsname Liste Baum, die Mailingliste lautend auf Liste Baum
und alle weiteren vereinseigenen Ressourcen dürfen ausschließlich mit schriftlicher
Genehmigung durch Obfrau und Kassier benützt werden. Bei Zuwiderhandeln werden
sämtliche Rechtsmittel ergriffen. Weiters erwarten wir die Aushändigung des Schlüssels für
den Schaukasten am Stadtplatz, weil die Liste Baum diesen finanziert hat. Falls der Schlüssel
nicht ausgehändigt wird, wird das Schloss ausgetauscht.
Den übrigen Vereinsmitgliedern war seine weitere Mitgliedschaft somit nicht mehr
zumutbar.
Woduschek legt Baums Rechtfertigungen für sein Handeln dar.
DDR. Josef Baum hat das Schiedsgericht angerufen, um gegen seinen Ausschluss aus dem
Verein Liste Baum zu berufen.
1. Er begründet dies damit, dass seiner Meinung nach die ao. Generalversammlung nicht
ordnungsgemäß in folgenden Punkten einberufen wurde:
- Durch die Person, welche die ao. Generalversammlung einberufen hat,
Einwand Kühnel und Scholz: Dies entspricht nicht den Tatsachen, siehe Statuen Liste Baum §
8 (2).
- die Fristen nicht eingehalten wurden,
Einwand Kühnel und Scholz: die Einberufung fand nachweislich ordnungsgemäß statt, siehe
Statuten Liste Baum § 8 (3).
- dass nicht alle Stimmberechtigten lt. Statuten eingeladen wurden.
Einwand Kühnel und Scholz: Laut Statuten sind folgende Personen bei der
Generalversammlung einzuladen: alle Mitglieder, siehe Statuten § 8 (3) und § 4. Bei der
Generalversammlung sind stimmberechtigt, siehe Statuen § 8 (6): Mitglieder der Liste Baum,
aktive Unterstützer/innen, Funktionsträger/innen sowie die Kandidat/innen der vom Verein
unterstützten Liste der letzten Gemeinderatswahl, sofern ihnen vom Vorstand aufgrund
vereinsschädigenden Verhaltens dieses Stimmrecht nicht entzogen worden ist.
In der Vorstandssitzung am 16. Dezember 2019 wurde den Kandidat/innen des
Wahlvorschlags zur Gemeinderatswahl 2015 das Stimmrecht einstimmig entzogen.
Der Einwand Baums ist somit nicht korrekt, denn stimmberechtigt waren bei der ao.
Generalversammlung am 2.1.2020 nur die Mitglieder, Funktionsträger sowie aktive
Unterstützer der Liste Baum (8 von 11 waren anwesend).
2. Woduschek erklärt, dass für Baum "Gefahr in Verzug" war. Deshalb brachte er einen eigenen
Wahlvorschlag als Zustellungsbevollmächtigter für die Gemeinderatswahl ein, da fünf
Personen des LIB-Vorstandes als auch der E-Mail-Verfasser sich nicht von einem persönlich
gesandten Mail eines LIB-Vorstandmitglieds an ihn schriftlich distanzieren wollten, das den
folgenden Wortlaut hatte „Josef, das ist ein glatter Erpressungsversuch und sollte die
demokratischen Strukturen und Entscheidungen aushebeln. Solltest du das so
weiterverfolgen, dann garantiert das den offenen Krieg in den letzten drei Wochen der Wahl“.
Durch schriftliche Unterstützungserklärungen von 40 Personen für die neue Liste sah sich
Baum in seinem Tun bestätigt und in Verantwortung gegenüber seinen Unterstützern.
Einwand Kühnel und Scholz: Bei "Gefahr in Verzug" (14. Dezember 2019) muss der Vorstand
angerufen und die vom Obmann selbständig getroffenen Anordnungen müssen nachträglich
durch den Vorstand genehmigt werden, siehe Statuten § 12 (3). Baum hat weder den
Vorstand angerufen noch ist er trotz Einladung am 16. Dezember 2019 zur Vorstandssitzung
erschienen. Die Anordnungen Baums wurden vom Vorstand nie nachträglich genehmigt und
sind damit nicht statutenkonform.
Einwand Kühnel: Die geforderte Zurücknahme eines emotional bedingten Ausdrucks steht in
keinerlei Zusammenhang mit der Listenerstellung zur Gemeinderatswahl und stellt eine
Überreaktion, die in keinem Verhältnis steht, dar. Baum hat eigenmächtig alle
Vorstandsmitglieder der Liste Baum von dem vereinbarten Wahlvorschlag gestrichen und in
arglistiger Täuschung einen neuen Wahlvorschlag erstellt und bei der Gemeinde unter
Vorlage von 40 Unterstützungserklärungen eingereicht.
Scholz teilt das Ergebnis der Beratung mit: zwei Stimmen für Ausschluss von Baum, eine Enthaltung.
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