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  • AutorenbildPro Purkersdorf

Schiedsspruch bestätigt Ausschluss von Josef Baum

Aktualisiert: 13. Jan. 2021


Josef Baum hat das Schiedsgericht angerufen, um seinen Ausschluss aus dem Verein „Liste Baum sozialökologische Plattform – LIB“ zu beeinspruchen.


Das Schiedsgericht fand am 17. Februar 2020 statt.


Ergebnis des Schiedsgerichts: Die Anschuldigungen an Josef Baum gelten als erwiesen. Das

Schiedsgericht bestätigt die statutenkonforme und endgültige Rechtmäßigkeit des Ausschlusses.

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Die Vertretung von Josef Baum hat Karin Woduschek übernommen, der Verein Liste Baum wird von

Ulrike Kühnel vertreten, die beiden haben sich auf Gabriele Scholz als drittes ordentliches Mitglied

des Schiedsgerichts geeinigt.

Baum wurde von dem Termin rechtzeitig durch Woduschek in Kenntnis gesetzt und zur Sitzung

eingeladen, nahm aber nicht persönlich teil.

Scholz führt den Vorsitz in diesem Schiedsgericht.

Scholz führt zu Beginn der Schiedsgerichtssitzung an, dass die Einberufung des Schiedsgerichts von

Josef Baum die Anerkennung der Beschlüsse der ao. Generalversammlung vom 2. Jänner 2020

voraussetzt. Folglich hat Baum durch die Einberufung dieses Schiedsgerichts seinen Ausschluss,

gegen den er beruft, implizit anerkannt.

Kühnel führt folgende Delikte an, die der Grund für den Ausschluss Baums aus dem Verein Liste

Baum waren:

1.

Beschluss des Vorstands gebrochen und damit Abkommen zu gemeinsamer Wahlplattform

mit den „Grünen“ ausgehebelt. Es wurde von Seiten Baums kein Versuch unternommen,

einen neuen Beschluss herbeizuführen bzw. den Vorstand der Liste Baum einzuberufen.

2.

Selbstermächtigung zum Zustellungsbevollmächtigten der LIB und Einreichung eines neuen

Wahlvorschlags zur Verhinderung einer eigenen LIB -Kandidatur.

3.

Baum hat das Formular „F6/III. „Bezeichnung des/der zustellungsbevollmächtigten

Vertreter/in und des/der StellvertreterIn“ für die Einreichung des Wahlvorschlags von der

Zustellungsbevollmächtigten Gabriele Scholz unterschrieben abgeholt und die anderen sechs

Personen im Glauben belassen, dass er den „Wahlvorschlag Liste Baum und Grüne Status 16-

12 11h“ einreicht.

Tatsächlich hat Josef Baum eine andere Kandidat/innenliste erstellt und gestützt auf 40

Unterstützungserklärungen bei der Gemeinde abgegeben.

4.

Errichtung und Einreichung eines eigenen Wahlvorschlags unter dem Titel "Liste Baum und

Grüne":

- Täuschung von Kandidat/innen, denen nicht bewusst war bzw. ist, auf einer von Baum

eingereichten, neuen Liste zu stehen (einige namentlich bekannt).

- arglistige Verhinderung der Kandidatur von 6 LIB-Vorstandsmitgliedern - Beraubung des

passiven Wahlrechts durch eigenmächtiges Streichen vom Wahlvorschlag.

- politischer und finanzieller Schaden durch Entgang von Schulungsgeldern und

Interessentenbeiträgen sowie Abführung der Gemeinderatsbezüge laut Statut.

5.

Baum hat auch nachträglich öffentlich die Entscheidung seines Ausschlusses als illegitim

dargestellt und der LIB das Verschwinden von Geld unterstellt. Er hat weiterhin die

Ressourcen der „Liste Baum-sozialökologische Plattform – LIB“, wie den Namen und das

Logo, für sein Politmarketing verwendet, obwohl er am 19.01.20 schriftlich aufgefordert

wurde, die wahrheitswidrigen Aussagen sofort zu unterlassen und die weitere Verbreitung

von vereinsschädigenden und falschen Darstellungen zu unterlassen. In einem Einschreiben

wurde ihm wie folgt mitgeteilt: Das Logo, der Begriff "Purkersdorfer Informationen", die

Kurzbezeichnung LIB, der Vereinsname Liste Baum, die Mailingliste lautend auf Liste Baum

und alle weiteren vereinseigenen Ressourcen dürfen ausschließlich mit schriftlicher

Genehmigung durch Obfrau und Kassier benützt werden. Bei Zuwiderhandeln werden

sämtliche Rechtsmittel ergriffen. Weiters erwarten wir die Aushändigung des Schlüssels für

den Schaukasten am Stadtplatz, weil die Liste Baum diesen finanziert hat. Falls der Schlüssel

nicht ausgehändigt wird, wird das Schloss ausgetauscht.

Den übrigen Vereinsmitgliedern war seine weitere Mitgliedschaft somit nicht mehr

zumutbar.


Woduschek legt Baums Rechtfertigungen für sein Handeln dar.


DDR. Josef Baum hat das Schiedsgericht angerufen, um gegen seinen Ausschluss aus dem

Verein Liste Baum zu berufen.

1. Er begründet dies damit, dass seiner Meinung nach die ao. Generalversammlung nicht

ordnungsgemäß in folgenden Punkten einberufen wurde:


- Durch die Person, welche die ao. Generalversammlung einberufen hat,

Einwand Kühnel und Scholz: Dies entspricht nicht den Tatsachen, siehe Statuen Liste Baum §

8 (2).

- die Fristen nicht eingehalten wurden,

Einwand Kühnel und Scholz: die Einberufung fand nachweislich ordnungsgemäß statt, siehe

Statuten Liste Baum § 8 (3).


- dass nicht alle Stimmberechtigten lt. Statuten eingeladen wurden.

Einwand Kühnel und Scholz: Laut Statuten sind folgende Personen bei der

Generalversammlung einzuladen: alle Mitglieder, siehe Statuten § 8 (3) und § 4. Bei der

Generalversammlung sind stimmberechtigt, siehe Statuen § 8 (6): Mitglieder der Liste Baum,

aktive Unterstützer/innen, Funktionsträger/innen sowie die Kandidat/innen der vom Verein

unterstützten Liste der letzten Gemeinderatswahl, sofern ihnen vom Vorstand aufgrund

vereinsschädigenden Verhaltens dieses Stimmrecht nicht entzogen worden ist.

In der Vorstandssitzung am 16. Dezember 2019 wurde den Kandidat/innen des

Wahlvorschlags zur Gemeinderatswahl 2015 das Stimmrecht einstimmig entzogen.

Der Einwand Baums ist somit nicht korrekt, denn stimmberechtigt waren bei der ao.

Generalversammlung am 2.1.2020 nur die Mitglieder, Funktionsträger sowie aktive

Unterstützer der Liste Baum (8 von 11 waren anwesend).


2. Woduschek erklärt, dass für Baum "Gefahr in Verzug" war. Deshalb brachte er einen eigenen

Wahlvorschlag als Zustellungsbevollmächtigter für die Gemeinderatswahl ein, da fünf

Personen des LIB-Vorstandes als auch der E-Mail-Verfasser sich nicht von einem persönlich

gesandten Mail eines LIB-Vorstandmitglieds an ihn schriftlich distanzieren wollten, das den

folgenden Wortlaut hatte „Josef, das ist ein glatter Erpressungsversuch und sollte die

demokratischen Strukturen und Entscheidungen aushebeln. Solltest du das so

weiterverfolgen, dann garantiert das den offenen Krieg in den letzten drei Wochen der Wahl“.

Durch schriftliche Unterstützungserklärungen von 40 Personen für die neue Liste sah sich

Baum in seinem Tun bestätigt und in Verantwortung gegenüber seinen Unterstützern.


Einwand Kühnel und Scholz: Bei "Gefahr in Verzug" (14. Dezember 2019) muss der Vorstand

angerufen und die vom Obmann selbständig getroffenen Anordnungen müssen nachträglich

durch den Vorstand genehmigt werden, siehe Statuten § 12 (3). Baum hat weder den

Vorstand angerufen noch ist er trotz Einladung am 16. Dezember 2019 zur Vorstandssitzung

erschienen. Die Anordnungen Baums wurden vom Vorstand nie nachträglich genehmigt und

sind damit nicht statutenkonform.


Einwand Kühnel: Die geforderte Zurücknahme eines emotional bedingten Ausdrucks steht in

keinerlei Zusammenhang mit der Listenerstellung zur Gemeinderatswahl und stellt eine

Überreaktion, die in keinem Verhältnis steht, dar. Baum hat eigenmächtig alle

Vorstandsmitglieder der Liste Baum von dem vereinbarten Wahlvorschlag gestrichen und in

arglistiger Täuschung einen neuen Wahlvorschlag erstellt und bei der Gemeinde unter

Vorlage von 40 Unterstützungserklärungen eingereicht.


Scholz teilt das Ergebnis der Beratung mit: zwei Stimmen für Ausschluss von Baum, eine Enthaltung.

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