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120 Zentimeter Fußwegbreite!

Wenn ein Bauträger reichlich  öffentlichen Fußweg brauchen will,
müssen FußgängerInnen eben schauen, wo sie bleiben!

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Wie allseits bekannt, ist in Purkersdorf zur Zeit Baustopp verfügt! Ebenso bekannt ist natürlich, dass da und dort dennoch auf Teufel komm raus mit Verve gebaut wird. Denn wer vor dem Baustopp ein Projekt eingereicht hat, ist vom Baustopp keineswegs betroffen, wie unlängst in Purkersdorf erklärt wurde!

Betroffen sind dafür allerdings die PurkersdorferInnen nicht selten von der Baudurchführung!

Jüngstes Beispiel: In der Wiener Straße 55 sind nach Abbrucharbeiten eines Gewerbebetriebes Aufschließungsarbeiten für ein Wohnprojekt in vollem Gang, wofür zuletzt die Flächenwidmung unauffällig geändert worden sein müsste! Projektant dürfte nach Aushang an einem Bauzaun höchste Purkersdorfer Prominenz (Rechberger Immoblien) sein, - zur Zeit ist eine Firma „Die Wohnraum Sanierer + Installateure GmbH“ am Schaffen.

 

Mütter mit Kinderwägen und einem Kind an der Hand müssen halt schauen, wo sie bleiben.


Leider fand man nun mit dem vorliegenden Bauplatz keineswegs das Auslangen, weshalb am nördlichen Rand der Liegenschaft der stark begangene öffentliche Fußweg zum Bahnhof Purkersdorf Sanatorium über ein gutes Stück mit Bauzäunen drastisch eingeengt wurde!
Der umgehenden Forderung aus der Bevölkerung, der Fußweg möge uneingeschränkt benutzt werden können, erteilte allerdings die Bauverwaltung der Stadtgemeinde eine ebenso umgehende Absage: Die Benutzung des Fußweges sei beantragt und nach§ 90 STVO bestens bewilligt – und zwar gleich bis Ende des Kalenderjahres! Für Fußgänger müsse ohnehin „eine Mindestbreite von 1,2 Metern frei bleiben“. Und dies – so das Bauamt – sei „ausreichend, weil es sich nur um einen Gehweg und keinen Geh/Radweg handelt“ (!)
 § 90 STVO regelt „das Arbeiten auf oder neben der Straße“ und zielt auf die „Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ab“ – somit auf den Straßenverkehr! Ob für eine Inanspruchnahme eines bloß öffentlichen Fußweges (!) der § 90 STVO die entsprechende Rechtsvorschrift darstellt, mag  noch zweifelhaft sein! Unzweifelhaft aber ist die erteilte Bewilligung wieder einmal eine Rücksichtslosigkeit zu Lasten der FußgängerInnen!


Dazu liegt völlig im Dunkeln, ob die Purkersdorfer Bauverwaltung vor der Bewilligung überprüft hat, ob die Beanspruchung des öffentlichen Weges überhaupt nötig ist,– anzunehmen ist dies aber keineswegs!

Denn zweifellos hätte man den Bauzaun problemlos auf dem Bauplatz selbst errichten können, so wie dies zu erwarten wäre und unschwer im Vorbeigehen feststellen kann. Platz wäre dort völlig genug! Offensichtlich dürfte nur irgendeine Annehmlichkeit für die Baufirma bei Arbeiten an der Böschung des Bauplatzes Ursache dafür sein,  dass für FußgängerInnen gerade einmal ein 120 Zentimeter-Steig ausreichen soll!
Im Falle fußläufigen Begegnungsverkehrs auf dem nunmehrigen Steiglein müssen sich die Betroffenen nun irgendwie einigen, wer jeweils auf die Böschung zum Wienfluss und in die dort üppigen Brennesselstauden ausweichen muss! ( Das Problem dürfte sich übrigens demnächst auf noch größere Länge erstrecken, denn – im Falle von vielleicht doch noch wahr genommener Kontrolle durch die Stadtgemeinde – wird man feststellen müssen, dass bisher keineswegs der gesamte Bauplatz eingezäunt ist, wie dies gesetzlich vorgesehen wäre.)

Auch sonstige Kontrolle der Stadtgemeinde wäre vor Ort dringend geboten: An beiden Seiten des Fußweges wuchert üppiges Unkraut, großteils Brennessel, zudem wird die Böschung zur Wien auch nirgendwo gepflegt!


Jedenfalls entsteht einmal mehr der sichere Eindruck, dass in Purkersdorf grundsätzlich und überall nicht die Interessen der BürgerInnen, sondern jene von Immobilienfirmen und Bauträgern allen voran maßgeblich sind! Und offenbar hat man in Purkersdorfs Gemeindepolitik und Verwaltung nach wie vor nicht verstanden, wie groß der Unmut in der Bevölkerung über dieses Faktum ist!

 

Unsere Meinung ist: es darf nur der eigene Bauplatz für alles Drum & Dran verwendet werden.

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