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Änderungen des Bebauungsplans 2022
Seit nunmehr 2 Jahren beschäftigt sich die Gemeinde mit den Änderungen des Flächenwidmungsplans, der Überarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts und den Änderungen des Bebauungsplans.
Wer sich die Veranstaltung Ende Oktober/Anfang November 2021 im Rathaus angesehen hat, weiß, dass die Ergebnisse nur sehr spärlich und teilweise unverständlich ausgefallen sind.
Beim Durchlesen der Konzepte hat man stellenweise den Eindruck, dass die Ersteller Purkersdorf nur vom Durchfahren kennen.
ProPurkersdorf hat folgende Punkte aus dem Flächenwidmungsplan herausgegriffen,
die aufgrund von Zuschriften besorgten Bewohner*innen an uns herangetragen wurden:
2.2.19 (S.66) Anpassung der Bebauungs-
vorschriften betreffend Pflichtstellplätze
Die für Großbauten vorgeschriebene Anzahl von KFZ-Stellplätzen wird herabgesetzt – anstatt erhöht!
So ist pro Wohnung nur noch 1 Stellplatz vorgesehen- Außerhalb der im örtlichen Raumordnungsprogramm festgelegter Zentrumszone ist zusätzlich pro angefangener 200 m2 Wohnnutzfläche ein weiterer Stellplatz zu errichten.
Das entspricht möglicherweise dem Wunschdenken, dass in Zukunft mehr Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und vermehrt auf Autos verzichten werden, hat aber wenig mit der bestehenden Situation in Purkersdorf zu tun.
Erhöhte Stellplatzzahlen hatten ursprünglich genau den Zweck, dass Autos der Bewohner*innen nicht auf der Straße geparkt werden. Die Parkplatznot in Purkersdorf wird wird durch diese Maßnahme in den nächsten Jahren sicher noch prekärer.
„Schließlich verfolgt die Stadtgemeinde Purkersdorf gem. örtlichem Entwicklungskonzept das Planungsziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs massiv zu reduzieren. Der gegenständliche Änderungspunkt stellt einen ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels dar.“
Frage:
Müssen die Mieter bzw. Eigentümer der Wohnungen dann einen Eid ablegen, kein Auto zu besitzen und sich auch zeitlebens keines anzuschaffen??
Beim Erwerb einer Eigentums- bzw. Genossenschaftswohnung wäre eine verpflichtende Abnahme eines Garagenplatzes eine Lösung für das zukünftige oder bereits bestehende Parkplatzproblem. Jedenfalls ist die Herabsetzung der Garagenstellplätze ein Zugeständnis an die Bauträger und entgegen einer vernünftigen Zukunftsentwicklung für Purkersdorf.
2.2.16.3.9 (S. 55) Dr. Hild-Gasse / Prof. Joseph Humplik-Gasse, Hießbergergasse
Warum nicht auch in der Karlgasse?
Es ist sehr positiv, dass in der Hießbergergasse, Dr. Hild-Gasse / Prof. Joseph Humplik-Gasse die Widmung in BW-2WE (25%, offene Bauweise) geändert wird.
Es stellt sich jetzt allerdings die Frage, warum dies nicht auch für die gesamte benachbarte Karlgasse passiert, die dieselben Strukturen wie die oben genannten Straßen aufweist.
Es ist nicht nachzuvollziehen, warum in der Karlgasse weiterhin drei Wohneinheiten errichtet werden können.
Stecken hier Interessen einzelner Grundstücksbesitzer/innen dahinter?
2.2.9.1 (S. 35) Änderung der Bebauungsvorschriften betreffend Mindestbauplatzgröße
Bauplatzmindestgröße 750 m2 statt 500 m2
Die Bebauungsweise in Siedlungsgebieten schreibt in Zukunft eine Bauplatzmindestgröße von 750 m2 (bisher 500 m2) vor, sodass die Bodenversiegelung in diesen Bereichen begrenzt wird.
Grundsätzlich ein guter Schritt, allerdings fehlen hier weitere Begleitmaßnahmen.
Unserer Ansicht nach müsste in den Purkersdorfer örtlichen Bebauungsbestimmungen auch geregelt werden, dass betonierte Einfahrten, Carports, Umrandungen der Häuser, usw., in die bebaute Fläche eingerechnet werden.
2.2.1.1 + 2.2.8.1: (S. 15 + 33) Anton Wenzel Prager-Gasse 21, Umwidmung von BS-Seminarbetrieb in BW, Festlegung Schutzzone, Freifläche
Villa Zuckerkandl (Sanatorium) - Umwidmung von BS Seminarbetrieb in BW (Bauland Wohnen)
Die Villa Zuckerkandl ist eine denkmalgeschützte und historisch wertvolle Jahrhundertwendevilla.
Zu möglichen Umbauten bzw. großen Zubauten gab es auf Immobilienplattformen bereits konkrete Pläne.
Im zukünftigen Flächenwidmungsplan ist im nördlichen Teil der Liegenschaft eine Freifläche vorgesehen, d.h. dass auf dieser Fläche prinzipiell nicht gebaut werden darf. Dies wäre prinzipiell sehr zu begrüßen, um den historischen Bestand zu erhalten.
Eine Umwidmung auf BW ist grundsätzlich positiv, da eine Bewohnbarkeit der Villa zu deren Erhaltung beitragen und einen Leerstand vermeiden würde.
Ungeklärt ist die Frage von Stellplätzen, die in Anbetracht des hochpreisigen Projektes mit Gewissheit die Errichtung einer Tiefgarage bedingen wird, zumal auf der Liegenschaft freie Flächen für Stellplätze nicht vorhanden sind.
Auch dafür wird man daher Waldflächen in Aussicht nehmen müssen, die nur nach einer Umwidmung legal zu gewinnen wären. Eine Tiefgarage unter dem bestehendem Baubestand ist aus mehreren Gründen nicht realisierbar.
Die Liegenschaft liegt am Rande jenes Privatwaldes einer Wiener GmbH, zu dem ohnehin eine Umwidmung bzw. Umnutzung offenbar angestrengt wird.
Es ist jedenfalls zu befürchten, dass für den Fall einer Umwidmung von Waldflächen für das Wohnbauprojekt in der Anton-Wenzel-Prager-Gasse 21 ein erster Schritt zu einer Umwidmung des gesamten Privatwaldes zwischen der Anton-Wenzel-Prager-Gasse und der Waldgasse/Mooswiesengasse gemacht werden könnte, wogegen entschiedener Einspruch zu erheben wäre.
2.2.2.1. (S.19) Fußweg Wiener Str. 47-49, Festlegung einer Freifläche
Fragwürdiger Verkauf des Grünstreifens
Im Gemeinderat (Juni 21) wurde bereits der Verkauf eines schmalen Grundstückstreifens neben einem stark frequentieren Fußweg beschlossen.
Dieser schmale Streifen hat eine Größe von 313 m2, dieser erhöht durch den Verkauf die Bebauungsmöglichkeit des Nachbargrundstücks.
Die Bebauungsdichte beträgt 35 % und die beiden nebeneinanderliegenden Grundstücke des Käufers sind zusammen 2.788 m2 groß.
Mit den von der Gemeinde erworbenen 313 m2 können statt 975,80 m2 fast 1.100 m2 verbaut werden.
Bei Bauklasse I-II entspricht das 3 mal 110 m2! Eine beachtliche Vergrößerung und Wertsteigerung!
Wir von ProPurkersdorf befinden, dass öffentliches Gut nicht leichtfertig um wenig Geld in den Besitz von Bauträgern gelangen darf, nur um deren Gewinne zu maximieren. In diesem konkreten Fall ist Grünstreifens absolut erhaltenswert, da es in diesem dicht verbauten Gebiet kaum noch Grünflächen mit schattenspendenden Bäumen gibt.
(wir haben hier bereits berichtet)
WARUM KOMMT MAN BAUGESELLSCHAFTEN SO ENTGEGEN?
Im Erläuterungsbericht "Umwelt" wird auf Seite 28 die Wichtigkeit der Wegverbindungen angeführt.
Warum hält man sich dann ausgerechnet bei diesem Weg im Bebauungsplan nicht?
Eine besondere Bedeutung kommt auch der Durchwegung von Siedlungsgebieten hinzu. Grüne Wegverbindungen in den Siedlungsgebieten tragen nicht nur zur Lebens- und Wohnqualität bei, sondern haben auch eine naturräumlichen Funktion – im Sinne der Biotopvernetzung, aber etwa auch als Wildtierkorridore. Auch straßenbegleitende Gehölzreihen und Alleen tragen zur Grünraumvernetzung bei und haben zudem einen kühlenden Effekt auf das Mikroklima. Die Erhaltung und die Pflege von Baumreihen und Alleen stellt jedoch oftmals eine große Herausforderung dar, zumal sie mit Interessen der Sicherstellung und Optimierung funktionstüchtiger verkehrlicher oder technischer Infrastruktur (z.B. Straßen-, Leitungs- oder Trassenerneuerungen) in Konflikt treten kann.
2.2.7.1 (S.30) Kellerwiese/Tullnerbachstraße, Umwidmung von Gp in BS-Sport u. Freizeit
Pumptrack im Erholungsgebiet Kellerwiese und bei Tierpark!
Dass im Bereich der Kellerwiese (westlicher Rand) 3.000 m2 Grünland umgewidmet werden sollen, damit eine Einzelperson in der Gemeinde ihren Willen durchsetzt und dort – neben dem Tierpark (!) – eine asphaltierte Pumptrack (ein für Mountain-Biker geschlossener Rundkurs mit Wellen und Steilwandkurven) errichtet werden soll, erstaunt!
Warum wird das nicht am Sportplatz gebaut?
Nicht nur, dass aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde solche Dinge hintangestellt werden müssten, ist wohl der Sportplatz für solche Parcours geeigneter und dafür darf wertvolles Grünland nicht geopfert werden, Grünland muss Grünland bleiben!
Nicht zuletzt befindet sich oberhalb dieser geplanten Pumptrack ein Terrain, in dem sich viele Tiere befinden und deren Wohlergehen wäre durch den Lärm empfindlich gestört.
Interessanterweise wird von Knoll Consult ausführlich Stellung genommen, um dieses Projekt zu rechtfertigen. Doch all diese Ausführungen überzeugen letztlich in keiner Weise. Dieses Projekt bleibt mehr als fragwürdig und ist abzulehnen.
Jungendzentrum neben die B1!?
Warum wird die Jugend an den Rand der Bundesstraße gedrängt?
Jugend ist der wichtigste Teil der Bevölkerung!
Symbolbild Pumptrack
Foto: pumptrack.de
2.2.5 Wiener Straße 2, Umwidmung von BK in Vö, Anpassung aufgrund Flächentausch
Eine völlig falsche Entscheidung!
Hier wird der Teil der Parkfläche beim Bahnhof Zentrum "getauscht".
Fakt ist, dass dann dort keine Autos mehr parken können, weil sie zu dem Neubau gehören!
Der Platz ist dringend nötig, damit Autos stehen bleiben können, die Personen zum Bahnhof bringen oder abholen. Auch das AST Taxi hatte dort seinen Standplatz!
Besitzer der Fläche dort ist übrigens der SPÖ Verein Volkshaus.
2.2.17 Herrengasse, Anpassung der Straßenfluchtlinie, Festlegung von Baufluchtlinien Gst.-Nr. 72, 74/1, 74/2, .54/1, 54/2, .55/1, .55/2, .56/1, .56/4, 541/11
Teil eines Privatgrundstücks soll als Verkehrsfläche gewidmet werden
Die Verkehrssituation in der Herrengasse / Wintergasse ist tatsächlich furchtbar. Und das besonders für die Fußgänger*innen!
Die Situation ist den letzten 30 Jahren geschuldet, als man eine Sackgasse immer mehr verbaut hat. Schon bei der Diskussion um die Bautätigkeit der gemeindeeigenen Wipur, die noch eine Wohnhaussiedlung und einen Kindergarten errichtet hat, hat man auf die Verkehrssituation hingewiesen.
Die SPÖ Mehrheit unter Schlögl hat sich davon nicht abbringen lassen.
Jetzt Privateigentümern ihre Grundstücke zu beschneiden, kommt einer Enteignung gleich!
Auch wenn es erst in der Zukunft stattfinden soll. Es wird auf der einen Seite, wo die Liegenschaften Privateigentümern gehören, die Straßenfluchtlinie verändert, damit irgendwann die Fahrbahnbreite Herrengasse 9 Meter beträgt??
Die Liegenschaftsbesitzer wurden nicht verständigt. Erst als sie auf der Gemeinde Auskunft verlangten!
Hier sind die Einwendungen, die ProPurkersdorf an die Gemeinde gesendet hat.
Gerne kann man diese Dateien downloaden (klick auf die Icons).
Bitte nicht vergessen, den Namen und Unterschrift hinzuzufügen!
Und bis 28.1.2022 auf der Gemeinde abgeben oder per Email senden an: