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Es geht nicht nur um einen Baum!
Es geht auch darum, wie die Stadtgemeinde mit der Wahrheit umgeht! 

Wie wärs ganz einfach mit der Wahrheit gewesen?

Warum werden die Purkersdorfer*innen für dumm verkauft?
Ist ihnen die Wahrheit nicht zumutbar?

Bild Ahornbaum Schwarzhubergasse

Erinnern Sie sich noch an den schönen Blutahornbaum in der Schwarzhubergasse, der kurz vor Baubeginn des Wien Süd Wohnbaus gefällt wurde?
Und dieser scheint exemplarisch zu sein für den unehrlichen Umgang mit den Purkersdorfer*innen seitens der Gemeinde.

Warum wurde dieser schöne 35jährige Baum gefällt?

Wie sich jetzt - nach Fertigstellung des Baus - herausstellt, wurde der Baum gefällt, weil er „während des Baus eine wesentliche Beeinträchtigung darstellte“ (Zitat Stadtamtsdirektorin Dr. C. Winkler-Widauer)

Der Baum stand der Baustelle so massiv im Weg, dass er gefällt werden musste. Dies wurde der Bevölkerung und dem Gemeinderat jedoch nicht ehrlich kommuniziert! Welche Geschichte wurde vor Beginn des Baus aufgetischt?

Laut Privatgutachten des Bauträgers Wien Süd, verfasst von DI Gitsch, wurde “durch die Rodung des Baumes Nr. 002827 beim Aus- und Einfahren der PKW’s aus der bzw. in die Tiefgarage des neu zu errichtenden Wohnhauses in Purkersdorf, Kaiser Josef-Straße 15 eine bessere Aussicht und eine sichere Benützung des Verkehrsbereiches für Passanten, Kinder und Autofahrer gewährleistet.“

Es ist wirklich zynisch, sich u. a. auf die Sicherheit der Kinder auszureden, nur weil der Baum dem großen Kran der zukünftigen Baustelle im Wege stand. Und nichts leichter als diesen unbequemen zu roden: Privatgutachten der Wien Süd - ab damit in den Gemeinderat - Mehrheit bei der Abstimmung (SPÖVP legt der Wien Süd offenbar in Purkersdorf nie etwas in den Weg - es gilt natürlich die Unschuldsvermutung -  und ?

Tage später ist der Baum schon weg.

wien-süd gefällter baum
wien-süd kran in purkersdorf

Kurz später steht der große Kran auch schon an dessen Stelle.

Vor kurzem wurden in der Schwarzhubergasse fünf neue Bäume gesetzt. Just an der fast gleichen Stelle wie der alte Baum.

wien-süd purkersdorf

ProPurkersdorf wollte in einer schriftlichen Anfrage an Frau Stadtamtsdirektorin Dr. C. Winkler-Widauer wissen, wie das Pflanzen der neuen Bäume argumentiert wird, da an dieser Stelle laut Gutachten die Sicherheit von Kindern in Gefahr sei.

Und siehe da!

In ihrem Antwortmail erklärt sie den Sachverhalt mit folgenden Worten:
„In Verbindung mit diesem Gutachten (Anm. Gutachten von DI Gitsch, s.o.) hat der Gemeinderat (…) der Fällung im Zuge des Bauvorhabens zugestimmt, da der Baum während des Baus eine wesentliche Beeinträchtigung darstellte und selbst stark gefährdet war.“

 

Da ist plötzlich keine Rede mehr von der Gefahr für Kinder und Passanten, der Kran ist weg, jetzt können wieder Bäume hin!

So kommt am Schluss doch noch die Wahrheit ans Tageslicht!

Stadtamtsdirektorin Purkersdorf seltsame Aussage
  • Es stellt sich nun die Frage, warum die Fakten für den Gemeinderat und die Purkersdorfer Bevölkerung dermaßen falsch dargestellt werden?

  • Was haben die Verantwortlichen, die von der Bevölkerung gewählt wurden, zu befürchten, wenn sie einfach die Wahrheit sagen und Fakten wahrheitsgetreu kommunizieren würden?

  • Ist es den Gemeinderät*innen egal, dass ihnen ein nicht den Fakten entsprechendes Gutachten vorgelegt wird?

  • Herr Bürgermeister, wie oft haben Sie schon die Wahrheit verdreht und wie oft werden Sie das noch machen?

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung, aber Herr Steinbichler, so geht Bürgermeister nicht!!!
 

Von vermutlichen Gefälligkeiten bis hin zur Fällung

Die Verkehrssicherheit als Grund dafür war wohl eher ein „Privatmärchen“

Die Erhellung einer vermutlich zwielichtigen Causa

Ein Sachverständiger für „Bauwesen“ wird von der Baugenossenschaft Wien-Süd damit beauftragt, zu prüfen (zu attestieren?), dass die Fällung eines 35-40jährigen großen schönes Blutahornbaumes (Gemeindeeigentum!) notwendig ist.

Gefälligkeit Nr. 1 ?

Warum wird damit ein Bausachverständiger beauftragt?

Gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind in ihrer Funktion zu unabhängiger, unparteilicher und zur Objektivität verpflichtete Gutachter.

Dass ein Sachverständiger Gutachten nur zu Angelegenheiten ausstellen darf, die in sein ausdrückliches Fachgebiet fallen, wird auch bei Privatgutachten vorausgesetzt.

Das Gutachten von Herrn DI Gritsch bezieht sich bei der Notwendigkeit der Fällung darauf, dass der Ahornbaum künftig die Verkehrssicherheit bei der Garagenaus-/einfahrt behindern würde und dass der Ahornbaum die Aufgrabungen und neu durchzuführenden Asphaltierungen wahrscheinlich nicht überleben würde.

Welche ausdrückliche Expertise befähigt einen Sachverständigen für Bauwesen zu solch einem Urteil?

Für verkehrstechnischen Belange sind Verkehrssicherheitsgutachter*innen zuständig und für Fragen betreffend den Schutz/das  Wohl von Bäumen sind dies eindeutig Baumgutachter*innen.  

Wien Süd seltsames Gutachten

Gefälligkeit Nr. 2 ?

Warum akzeptiert der Gemeinderat ein solches Gutachten?

Der Gemeinderat hat dieses mehr als hinterfragenswerte Gutachten kritiklos akzeptiert. Nicht nur das, man hat umgehend die Entscheidung zur Fällung des Baumes getroffen. Grund: der unmittelbare Baubeginn ….

 

Wäre es nicht ihre Aufgabe gewesen, tatsächlich zuständige Gutachter*innen zu Rate zu ziehen und erst dann eine Entscheidung zu treffen?

Fünf neue Bäume anstelle des alten Baumes

Der Bau auf Kaiser Josef-Straße 15 ist fertiggestellt. Auch Gehsteig und Grünstreifen wurden wiederhergestellt. Anstelle des alten Baumes wurden nun fünf Bäume gepflanzt – der unterste nahezu an der gleichen Stelle wie der alte Baum. Daher stellten wir an den Bürgermeister und die Amtsdirektorin eine schriftliche Anfrage, wie es sich argumentieren lässt, dass der alte Baum aus Sicherheitsgründen weg musste, wenn jetzt dort fünf neue Bäume gepflanzt werden?

Antwort:

„In Verbindung mit diesem Gutachten (Anm. Gutachten von DI Gitsch, s.o.) hat der Gemeinderat (…) der Fällung im Zuge des Bauvorhabens zugestimmt, da der Baum während des Baus eine wesentliche Beeinträchtigung darstellte und selbst stark gefährdet war.“

Nach Täuschung der Bürgerinnen und Bürger mittels eines Gefälligkeitsgutachtens, dass der Baum aus verkehrstechnischen Gründen weg muss, kommt die Wahrheit nun ans Licht ….

Der Baum stellte nie eine Sicherheitsbeeinträchtigung dar, die Garagenausfahrt jedoch sehr wohl.

Gefälligkeit Nr. 3 ?

Ein verantwortungsvoller Bausachverständiger, der unabhängig, unparteilich und objektiv seine Tätigkeit wahrnimmt, hätte die bedenkliche Garagenausfahrt in der Schulgasse kritisieren und verhindern sollen. Das betrifft in erster Linie denjenigen, der den Bau genehmigt hat, aber auch den, der in zweifelhafter Weise über das Sicherheitsrisiko eines Baumes schwadroniert. Sie hätten darauf bestehen sollen, dass der vorgeschriebene Bauwich (Abstandfläche) von drei Metern eingehalten wird, so wie es alle anderen Gebäude in der Schwarzhubergasse getan haben.

Hätte man das getan, hätte man die Ausfahrt so konzipieren können, dass die Fahrzeuge noch bevor sie den Gehsteig erreichen, sichtbar sind und die Fahrer selber den Gehsteig im Blick haben.

Auf diese Art und Weise hätte man eine Ausfahrt schaffen können, die übersichtlich ist und niemanden gefährdet.

Doch man hat sich - mit Unterstützung der Gemeinde - anders entschieden.

Bitte schauen Sie sich das vor Ort selber an!

Garagenausfahrt Schwarzhuber
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