Eine einfache Lösung für Ihre täglichen Wege
Unser Vorhaben „Nimm mich mit!“ bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, wie Autofahrer wartende Personen bei Busstationen mitnehmen können.
Derzeit herrschen im öffentlichen Verkehr erhebliche Einschränkungen:
Züge verkehren nur sporadisch
Der Schienenersatzverkehr ist beeinträchtigt
Viele Radwege sind beschädigt und unbefahrbar
Busse sind überfüllt und nicht pünktlich
In dieser Situation nehmen viele Menschen das Auto für ihre täglichen Wege. Warum also nicht einfach bei einer Busstation anhalten und fragen, ob jemand mitfahren möchte?
Wir haben es selbst getestet und sind auf viele dankbare Menschen gestoßen. Jeden Tag sind wir mit voll besetzten Autos in Richtung Hütteldorf oder Purkersdorf gefahren.
Die Wartenden, die gerne mitfahren wollten, signalisieren dies ganz einfach, indem sie einen Zettel in der Hand halten. So weiß man, dass sie gerne mitgenommen werden möchten.
Die Mitnahme funktioniert ganz unkompliziert:
Die Wartenden mit einem Zettel signalisieren, dass sie mitfahren wollen.
Halten Sie bei der Busstation an.
Die Mitfahrenden steigen ein – und los geht’s gemeinsam.
Wir haben für Sie ein einfaches Schild vorbereitet, das Sie nur ausdrucken und mitnehmen müssen, um Autofahrern zu signalisieren, dass Sie eine Mitfahrgelegenheit suchen.
Sicherheit für alle Beteiligten
Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, wenn er Personen mitnimmt, kann sich hier zusätzlich die Haftungsbeschränkungserklärung (ÖAMTC) herunterladen. Diese dient zur rechtlichen Absicherung, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Gemeinsam können wir eine unkomplizierte, umweltfreundliche Lösung für den täglichen Verkehr schaffen. Einfach, direkt und mit echtem Mehrwert für alle!
Helfen wir zusammen!
Info des ÖAMTC:
Haftpflichtversicherung zahlt für Schaden
Bei Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden - egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist.
Schadenersatzforderungen, die die Versicherungssumme übersteigen, können nur ausgeschlossen werden, wenn der Mitfahrer eine "Haftungsbeschränkungserklärung" unterschreibt. Allerdings wird damit der Fahrzeuglenker auch nicht in allen Fällen von seiner Verantwortung befreit.
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